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Lehrgang

Brandschutzbeauftragter 

Brandschutzbeauftragter

Dauer :  1 Tag

  Anfangsdatum Ort  
9.   01. 2009   Essen  
30.   03. 2009   München  
15.   06. 2009   Essen  
21.   09. 2009   Essen  
2.   11. 2009   Berlin  
7.   12. 2009   Essen  
1.   01. 2010   Essen  
22.   03. 2010   München  
19.   04. 2010   Berlin  
14.   06. 2010   Essen  

ARCHIV -- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden


Inhalt
Gemäß den Leitlinien des berufsgenossenschaftlichen Arbeitskreises `Feuerschutz` und dem vfdb-Richtlinienentwurf umfasst die Ausbildung 64 Unterrichtseinheiten: Rechtliche Grundlagen • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten • Ursachen für Brände und Explosionen, Gegenmaßnahmen • Experimentalvortrag: Grundlagen der Verbrennung • Vorbeugender Brandschutz: technisch, baulich, organisatorisch • Besondere Brandrisiken im Unternehmen • Fallbeispiele, Lehren aus Schäden • Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz nach den VdS-Vorgaben, Gebäudeauslegung • Abwehrender Brandschutz • Alarmplan, Feuerwehr-Einsatzplan • Flucht- und Rettungswege • Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung • Erste Hilfe bei Brand und Explosion • Brandschutz im Lager, an Produktionsanlagen, bei Bauarbeiten • Brennbare Gase, Metallbrände, Schweißen, Schneiden • Informationen zum richtigen Löschen • Löschtechnik und Löschtaktik • Auswahl von und Umgang mit Handfeuerlöschern • Planung und Durchführung von Brandschutzübungen • Ablauf- und Organisationspläne für den Brandschutz • Persönliche Schutzausrüstung, Atemschutz • Praxis: Brandschutzbegehung in einem Großunternehmen mit fachmännischer Führung • Brandschutz aktuell • Erstellen von Checklisten für die Praxis
Jeder Kurs ist in sich abgeschlossen. Die Lehrgänge in werden in Zusammenarbeit mit der TÜV NORD AKADEMIE angeboten.

Zielsetzung
Brandschutz ist dann effektiv und komplett, wenn bauliche und technische Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und organisatorische und personelle Brandschutzmaßnahmen realisiert wurden: Wenn nicht bereits durch die Gewerbeaufsicht oder den Brandversicherer gefordert, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten eine wichtige betriebliche Maßnahme. Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren im Unternehmen erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass diese beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden. Seine Aufgaben und Pflichten sind so umfangreich, dass eine fachspezifische Ausbildung erforderlich ist, die der Arbeitskreis `Feuerschutz` der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der vfdb inhaltlich vorschlagen.

 

Mehr Infos:   Website des Veranstalters       Veranstalter       Anfragen