 | | Dermale Gefährdungen durch Gefahrstoffe (TRGS 401)
| Anfangsdatum | : | 28.02.2012 |
| Dauer | : | 1 Tag |
| Ort | : | Wuppertal |
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Modul 1 des Lehrgangs
`Der Gefahrstoffbeauftragte`
Zum Seminar:
Bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen oder durch Feuchtarbeit treten dermale Gefährdungen auf. Diese sind abhängig von Art des Hautkontaktes (z. B. Spritzer, Aerosole, Benetzung), Ausmaß des Hautkontaktes (betroffene Hautflächen, Häufigkeit, Intensität des Hautkontaktes) und der Dauer des Hautkontaktes. Die Analyse der einzelnen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ist die Basis für die Gefährdungsbeurteilung. Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen sind die mit den eingesetzten Gefahrstoffen und den Arbeitsverfahren verbundenen dermalen Gefährdungen zu erfassen und zu beurteilen, um die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen zu können. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer formal beauftragten, fachkundigen Person, häufig als Gefahrstoffbeauftragter bezeichnet, vorgenommen werden.
Die erforderliche Fachkunde ist nach § 2 Abs. 12 i.V.m. § 6 Abs. 9 GefStoffV abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe und besteht neben einer geeigneten Berufsausbildung und zeitnaher Berufspraxis dem Nachweis der spezifischen Fachkunde.
Das Modul 1 des Lehrgangs “Der Gefahrstoffbeauftragte” dient zusammen mit dem Grundlagenseminar dem Nachweis der geforderten spezifischen Fachkunde für den Bereich der “Dermalen Gefährdungen durch Gefahrstoffe”.
Im Rahmen dieses Lehrgangs werden zusätzlich zum Grundlagenseminar die folgenden Module angeboten:
•Modul 1: Dermale Gefährdungen (TRGS 401)
•Modul 2: Inhalative Gefährdungen (TRGS 402)
•Modul 3: Brandgefährdungen (TRGS 800)
•Modul 4: Explosionsgefährdungen (TRGS 720ff /TRBS 2151)
Inhalte:
1.Dermale Gefährdungen
Aufbau und Funktion der Haut
Hautgefährdende Gefahrstoffe
Hautgefährdende Tätigkeiten
2.Gefährdungsbeurteilung dermaler Gefährdungen (TRGS 401)
Informationsermittlung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Hautgefährdung
Kontaktdauer
Risikoabwägung
3.Schutzmaßnahmen
STOP-Prinzip TRGS 500
Substitutionsprüfung TRGS 600
Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Chemikalienschutzhandschuhe und -kleidung
Auswahl von Chemikalienschutz
Lagerung, Anwendung und Prüfung der PSA
Hautschutz
4.Betriebliche Organisation
Einbeziehung der Mitarbeiter
Betriebsanweisungen
Unterweisungspflichten
PSA-Verwendungs- und Kontrollpflicht
5.Arbeitsmedizinische Vorsorge
Hauterkrankungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinisch - toxikologische Beratung
Angebots- und Pflichtuntersuchungen
Mehr Infos:
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